Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeantrag

(vorbehaltlich evtl. Gesetzesänderungen)

In die Jahrgangsstufe 11 des Technischen Gymnasiums können Bewerber aufgenommen werden, die

  1. den qualifizierten Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der Hauptschule, zweijährige Berufsfachschule mit qualifiziertem Sekundarabschluss I) oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzen, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als ‚ausreichend‘ bewertet sein darf.
    Die erste Fremdsprache unserer gymnasialen Oberstufe ist Englisch; entsprechende Vorkenntnisse in dieser Fremdsprache sind daher in Form von Pflicht-/ Wahlpflichtfachnoten nachzuweisen. Im Falle eines dem qualifizierten Sekundarabschluss I gleichwertigen Abschlusses nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu uns auf.
    oder
  2. das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen besitzen.
  3. Für Bewerber, die bereits die Fachhochschulreife im Bereich der Berufsbildenden Schulen erreicht oder eine zweijährige höhere Berufsfachschule besucht haben, ist (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Einstieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt zu uns auf.

Anmeldung und Aufnahme: 

Der Antrag auf Aufnahme in das Technische Gymnasium zum nachfolgenden Schuljahr muss auf einem Formblatt (im Schulbüro ab Januar erhältlich oder auf unserer hier auf der Website), zusammen mit den geforderten Nachweisen (beglaubigte Zeugniskopien, i.d.R. das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse der zurzeit besuchten Schule)

bis 01. März des Bewerbungsjahres (oft sind auch spätere Bewerbungen noch möglich, das Sekretariat gibt Ihnen gerne Auskunft)

bei der Schule (Sekretariat) vorgelegt werden. Bei fehlendem Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen kann der eingereichte Aufnahmeantrag bei der Schulplatzvergabe nicht berücksichtigt werden.

Die Aufnahme von Schülern ist durch die Anzahl der vorhandenen Schulplätze begrenzt. Melden sich mehr Bewerber als aufgenommen werden können, wird ein vorgeschriebenes Vergabeverfahren durchgeführt.

Die Bewerber sind verpflichtet, sofort nach Erhalt das endgültige Zeugnis über den qualifizierten Sekundarabschluss I (in der Regel das Abschlusszeugnis der vorher besuchten Schule) in Form einer beglaubigten Kopie vorzulegen. Dieses Abschlusszeugnis muss ebenfalls den Aufnahmevoraussetzungen genügen, um die endgültige Zugangsberechtigung nachzuweisen; andernfalls wird der bereits zugesagte Schulplatz an den rangnächsten Bewerber vergeben. Bei einer persönlichen Abgabe der Bewerbungsunterlagen genügt zum Nachweis der Zugangsberechtigung die Vorlage von Originalzeugnissen in Verbindung mit einer mitgebrachten Kopie.

Hinweis

Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung einer Online-Bewerbung und möchten diese bis zur Informationsveranstaltung des Technischen Gymnasiums am 02. Februar fertig haben. Wenn das klappt, können Sie Sich dann ab diesem Zeitpunkt alternativ auch über das Internet anmelden. Den Link werden Sie hier an dieser Stelle finden.

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