Anmeldung an der Fachschule

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Die Aufnahme in die Fachschule setzt den Abschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, den Abschluss der Berufsschule voraus.

Bei der Ausbildung in Teilzeitform kann die entsprechende berufliche Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Sie kann auch in Form eines einschlägigen Praktikums abgeleistet werden; in diesen Fällen ist der Nachweis mit der Meldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

ODER:

(2) Bewerberinnen oder Bewerber, die die Voraussetzungen des Absatz (1) nicht erfüllen, können in die Fachschule aufgenommen werden, sofern sie den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen. Auf die einschlägige Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.

ODER:

(3) Im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 3 kann in eine Fachschule aufgenommen werden, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder eine gleichwertige Qualifikation und entweder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren oder den Abschluss einer Berufsfachschule einer einschlägigen Fachrichtung besitzt und eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. An die Stelle einer einschlägigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Satz 1 kann eine einschlägige, für den Besuch der Fachschule förderliche berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren treten; hierauf kann die selbständige Führung eines Mehrpersonenhaushalts mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

ODER:

(4) Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit Vorbildungsnachweisen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurden, entscheidet die Schulbehörde.

Kosten

Unser Bildungsgang ist staatlich und daher ist der Unterricht in den Lernmodulen für Sie kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten für z.B. Lehrbücher, Kopien etc.. Wahlpflichtmodule können jedoch kostenpflichtig sein, wenn sie von externen Stellen angeboten werden (z.B. HWK, TÜV Akademie, etc.).

Der Besitz eines Laptop o.ä. wird vorausgesetzt.

Anmeldung

Grundsätzlich können Sie Sich in jedem Jahr vom 02. Januar bis zum 01. März um einen Weiterbildungsplatz bewerben. Die Anmeldung können Sie bequem online durchführen. Alternativ ist die schriftliche Anmeldung möglich. Laden Sie hierzu das Formular herunter und senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an die Schule oder bringen Sie sie persönlich in unserem Sekretariat vorbei.

Sollte die maximale Schülerzahl erreicht sein, werden Sie von uns auf eine Warteliste gesetzt und können eventuell nachrücken. In jedem Fall werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Sollten nach dem 01. März noch Plätze in der von Ihnen gewünschten Fachrichtung frei sein, so ist häufig auch noch eine Anmeldung nach diesem Stichtag möglich. Unser Sekretariat informiert sie gerne darüber.

ONLINE-Anmeldung: Anmeldeformular

SCHRIFTLICHE Anmeldung: Anmeldeformular

weitere Informationen zur Bewerbung: Bewerbungsregeln